Ende April 2011 wurde im Nationalrat der Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung behandelt. Dieser Gesetzesentwurf geht jedoch weit über die in der EU-Richtlinie 2006/24/EG vorgeschriebenen Bestimmungen hinaus. So soll in Österreich nicht nur bei Terrorismus und ähnlich schweren Straftaten auf die Vorratsdaten zugegriffen werden, sondern bei jeder Straftat. Zahlreiche Experten haben sich gegen diesen Entwurf gewandt, doch nun soll er trotzdem beschlossen werden. Es darf nicht sein, dass von jedem Menschen in Österreich ohne Verdacht gespeichert wird, wann er oder sie, wo, mit wem gesprochen hat.
Weitere Informationen sind bei der Inititative gegen VDS zu finden